• Was sich 2025 für Holzschutz ändert

    Neue Verordnung – neue Risiken?

    Von unserer Redaktion | Veröffentlicht am 13. Mai 2025

    Strengere Regeln ab 2025: Was die neue Biozidverordnung für holzverarbeitende Betriebe bedeutet

    Seit dem 1. Januar 2025 ist sie in Kraft: die überarbeitete Biozidverordnung der EU. Sie betrifft vor allem Unternehmen, die regelmäßig mit biozidhaltigen Holzschutzmitteln arbeiten – darunter Hobelwerke, Holzhandlungen, Zimmereien und Tischlereien. Was bisher als gute Praxis galt, ist nun verbindlich geregelt. Und die Anforderungen haben es in sich.

    Warum die Verordnung?

    Biozide sind hochwirksame Mittel gegen Pilze, Insekten und Schimmel. Gleichzeitig stehen viele dieser Substanzen unter Umwelt- und Gesundheitsverdacht. Die EU hat deshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen deutlich verschärft – mit dem Ziel, Risiken zu minimieren und den Umgang transparenter zu machen.

    Diese neuen Pflichten gelten ab sofort:

    1. Schulungen für Mitarbeiter

    Alle Personen, die mit biozidhaltigen Produkten arbeiten, müssen regelmäßig geschult werden. Die Teilnahme ist zu dokumentieren – andernfalls drohen empfindliche Strafen.

    2. Dokumentation

    Jede Anwendung und Lagerung biozidhaltiger Mittel muss nachvollziehbar protokolliert werden – von der Produktcharge bis zur exakten Einsatzmenge.

    3. Verschärfte Haftung

    Unternehmer haften bei Verstößen nun auch persönlich. Fehlerhafte Lagerung oder fehlende Nachweise können zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    Einfacher Weg: Lohnlackierung als rechtssichere Alternative

    Für viele Betriebe stellt sich deshalb eine pragmatische Frage: Müssen wir das alles selbst machen – oder gibt es eine rechtssichere Alternative?
    Die Antwort: Ja, die gibt es.

    Wer den Holzschutz an einen spezialisierten Lohnlackierer auslagert, spart nicht nur Aufwand und Zeit – sondern auch Haftungsrisiken. Denn bei extern veredelten Hölzern liegt die Verantwortung für Lagerung, Anwendung und Nachweise beim Dienstleister.

    Empfehlung aus der Region: Lohnlackierung Lippe

    Ein bewährter Partner für die gesetzeskonforme Vorbehandlung und Lackierung von Holz ist die Lohnlackierung Lippe.
    Das Unternehmen bietet:

    • Fachgerechte Anwendung biozidhaltiger oder biozidfreier Schutzmittel
    • Vollständige Dokumentation aller Arbeitsschritte
    • Schulung und Zertifizierung des Fachpersonals
    • Beratung zu aktuellen Normen und Produktalternativen

    Damit können Sie sicher sein: Ihr Holz ist optimal geschützt – und Sie bleiben rechtskonform, ohne eigene Prozesse umstellen oder Personal schulen zu müssen.

    Fazit: Delegieren statt riskieren

    Die Biozidverordnung 2025 bringt spürbar mehr Aufwand für holzverarbeitende Betriebe. Wer den Holzschutz jedoch an Profis wie die Lohnlackierung Lippe übergibt, spart Ressourcen – und bleibt rechtlich auf der sicheren Seite.

    Jetzt informieren oder Angebot anfordern

    Sie möchten wissen, welche Leistungen genau für Ihr Produkt passen? Die Lohnlackierung Lippe berät Sie gern – kompetent, individuell und zuverlässig.

    Lohnlackierung Lippe im Profil

    Lackieren lassen statt riskieren

    Seit über 25 Jahren steht die Lohnlackierung Lippe für professionelle Holzveredelung auf höchstem Niveau. In Barntrup veredelt das Team rund um Geschäftsführer Marwin Kleinsorge täglich Rhombusleisten, Fassadenprofile, Dielen und mehr – individuell, witterungsfest und zuverlässig.

    Vorteile für Betriebe:

    ✔️ Kein eigener Lackierraum nötig

    ✔️ Rechtssicher unter der Biozidverordnung 2025

    ✔️ Höchste Qualität bei minimalem Aufwand

    ✔️ Planbare Kosten & schnelle Lieferung

    „Wir nehmen Betrieben den Lack ab – im besten Sinne“, sagt Kleinsorge. „So können sich unsere Kunden ganz auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren.“

    Lohnlackierung Lippe (Promas GmbH) Am Grießebach 2, 32683 Barntrup | Tel. 0160 / 96 26 96 24